Kategorie: Schulelternrat

Schulelternrat

Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus je 2 VertreterInnen der Klassen der Schule.
In jeder Klasse werden ein Elternvertreter / eine Elternvertreterin sowie deren StellvertreterIn für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Diese gewählten Vertreter bilden gemeinsam den Schulelternrat.

Der Schulelternrat tagt im Regelfall alle 2 Monate. Es hat sich dabei bewährt, die Sitzung des Schulelternrates immer zeitlich vor der Sitzung des Schulvorstandes abzuhalten. Normalerweise sind beide Sitzungen in aufeinander folgenden Wochen.

Zu den Sitzungen des Schulelternrates wird in der Regel der Schulleiter/ die Schulleiterin eingeladen, um dort über relevante Ereignisse im Schulalltag zu berichten – als fester Tagesordnungspunkt einer Sitzung.

Der Schulelternrat ist das Sprachrohr der Elternschaft gegenüber der Schule.  Er informiert sich über den Schulalltag, plant und organisiert außerunterrichtliche Aktivitäten mit, informiert sich über Unterrichtsversorgung, Probleme im Umgang zwischen Schülern und Lehrern, Eltern und Lehrern und trägt so zur Kommunikation zwischen diesen Gruppen bei.

Im Schulelternrat werden keine Entscheidungen zur strukturellen Organisation der Schule getroffen, es können aber Beratungen dazu stattfinden und Empfehlungen dazu an Schulleitung oder Schulträger übermittelt werden.

Der Schulelternrat wird über pädagogische und unterrichtliche Vorgehensweisen und Vorhaben informiert und entsendet Vertreter in die Fachkonferenzen der einzelnen Unterrichtsfächer.