Geschäftsordnung Vorstand Schulverein

Geschäftsordnung Vorstand Schulverein

Geschäftsordnung für den Vorstand des Schulvereines Gymnasium Winsen (Luhe) e.V.

Der Vorstand des Schulvereines Winsen (Luhe) e.V. gibt sich hiermit folgende Geschäftsordnung:

  1. Nach der Satzung des Schulvereines Winsen (Luhe) e.V. sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter verantwortlich für die Durchführung der vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.
  2. Der Vorstand wird bei Bedarf vom Vorsitzenden einberufen, mindestens jedoch einmal im Halbjahr.
  3. Der Vorstand beschließt über die Ausgaben des Schulvereines in folgender Weise:
    1. Über die Bezuschussung von Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten o. ä. bis zu einem Betrag von 125,– Euro je Schüler entscheidet der Vorsitzende des Schulvereines nach Begründung der Zuschussanträge durch den Klassenlehrer und Befürwortung durch den Schulleiter
    2. Über alle übrigen Ausgaben entscheidet bis zu einem Betrag von 250,– Euro jeweils der Vorsitzende des Schulvereines gemeinsam mit seinem Stellvertreter.
    3. Über alle drüber hinaus gehenden Ausgaben entscheidet der Vorstand des Schulvereines.
  4. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen, Veranstaltungen und Verhandlungen des Schulvereines. Er wird im Verhinderungsfalle von seinem Stellvertreter vertreten.
  5. Der Vorsitzende vertritt den Schulverein. Ihm obliegt es, Auskünfte über Beschlüsse des Schulvereines zu geben. Er kann diese Befugnis im Einzelfall auf ein Vorstandsmitglied übertragen.
  6. Dem Vorsitzenden obliegt im besonderen:
    1. die Einladung zu Vorstandssitzungen des Schulvereines und zu Mitgliederversammlungen des Vereines.
    2. die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung
    3. die Ausführung der Beschlüsse des Schulvereines und des Vorstandes
    4. die Führung des Schriftverkehrs. Er kann diese Befugnis auf ein Vorstandsmitglied übertragen.
    5. die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Satzung des Vereines und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
  7. Der Vorsitzende hat dem Vorstand in den Sitzungen regemäßig über die Arbeit zu berichten.
  8. Über die Sitzungen des Vorstandes wird ein Protokoll angefertigt, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  9. Die Protokolle der Sitzungen können während der üblichen Dienstzeit im Sekretariat der Schule auf Verlangen von Mitgliedern des Schulvereines eingesehen werden.
  10. Vorstandssitzungen des Schulvereines sowie Verhandlungen mit Dritten sind in einer Niederschrift jeweils nur in den wesentlichen Gesichtspunkten und dem Ergebnis festzuhalten.
  11. Der Vorstand des Schulvereines kann für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden, die aus Mitgliedern des Schulvereines bestehen. Es können Mitglieder des Schulelternrates beteiligt sein.
  12. Der Vorstand ist berechtigt, an Ausschusssitzungen teilzunehmen.
  13. Die Geschäftsordnung ist am 14.10.1980 beschlossen worden und tritt sofort in Kraft.
  14. Letzte Änderung erfolgte auf der Mitgliederversammlung 16.03.1998.